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   OLG Oldenburg, 20.10.1992 - 9 W 32/92   

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OLG Oldenburg, 20.10.1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.10.1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Bei der Kostenausgleichung ist daher eine 1, 2-Terminsgebühr zusätzlich zu berücksichtigen, und zwar auch ohne einen besonderen Antrag auf Seiten der Beschwerdegegnerin, da die Gebühr auf beiden Seiten entstanden ist (vgl. OLG Oldenburg MDR 1993, 390; OLG Köln JurBüro 1994, 601, 602; Zöller/Herget, § 106 Rn. 6).
  • KG, 31.10.2003 - 19 WF 115/03

    Stufenklage: Streitwertbestimmung für die anwaltliche Verhandlungsgebühr;

    Die weitergehende Verhandlungsgebühr ist auf Seiten des Antragsgegners ebenfalls zu berücksichtigen, ohne daß es insoweit eines ausdrücklichen Antrages bedarf (vgl. KG, RPflG 1978, 225; OLG Oldenburg, MDR 1993, 390; OLG Köln, JurBüro 1994, 601; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 106 RdNr. 6).
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